Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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und Hamburg-Finkenwerder


Je länger ein Text ist, umso so geringer die Anforderungen an den Urheberrechtsschutz

Welche Anforderungen an einen Text zu stellen sind, damit er in den Genuss des Urheberrechtsschutzes kommt, hängt entscheidend von seiner Länge ab.


Relevant ist für den Schutz des Urheberrechtes dabei das Erreichen einer gewissen ,,Schöpfungshöhe'. So müsste bei Werbetexten die Durchschnittsgestaltung deutlich überragt werden. Nur so könne von einer persönliche geistige Schöpfung des Urhebers ausgegangen werde. Der Länge des Textes kommt dabei eine entscheidende Rolle zu, da mit der Länge auch die Möglichkeit wächst, eine eigene schöpferische Leistung des Erstellers zu erkennen.

Ist von einer solchen schöpferischen Leistung des Erstellers auszugehen, so liegt in der nicht gestatteten Nutzung des Textes eine Urheberrechtsverletzung, die dem Ersteller oder Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gewährt.
 
Oberlandesgericht Köln, Urteil OLG K 6 U 82 11 vom 30.09.2011
Normen: §§ 2, 19a, 97 I UrhG
[bns]
 
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