Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Lichtanlage für hochgradig Schwerhörige

Kann eine nahezu taube Person die Wohnungsklingel auch trotz eines vorhandenen Hörgerätes nicht mehr wahrnehmen, muss die Krankenkasse eine Lichtanlage finanzieren, welche das Klingelgeräusch in optische Signale umwandelt.


Die Kostenübernahme einer solchen Anlage verweigerte die Krankenkasse aber einer fast tauben Person.

Das Gericht wies darauf hin, dass Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln haben, welche geeignet und im Einzelfall erforderlich sind, die Behinderung und die sich daraus ergebenden Folgen auszugleichen. Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen darf die Kostenübernahme für eine solche Lichtanlage nicht verweigert werden.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 3 KR 5 09 R vom 29.04.2010
Normen: § 33 SGB V, § 31 SGB IX
[bns]
 
Erbvertrag Finkenwerder, Notarielles Testament nahe Geesthacht, Notarieller Erbvertrag nahe Reinbek, Kanzlei nahe Pinneberg, Teilungsanordnung nahe Norderstedt, Testamentserrichtung nahe Geesthacht, Vermaechtnis Quickborn, Letztwillige Verfuegung Hamburg, Erbe Hamburg, Erbrecht nahe Geesthacht