Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

a.) Lebensversicherungen

Auszahlungen von Lebensversicherungen im Todesfall erfolgen grundsätzlich an den im Versicherungsvertrag angegebenen Bezugsberechtigten. Ist dies der Erblasser selbst, wird die Versicherungssumme an dessen - gesetzliche oder testamentarische - Erben ausgezahlt; ist dagegen eine bestimmte Person benannt, erhält diese die Summe, auch wenn sie nicht Erbe wird.

Zu beachten ist jedoch, dass die Lebensversicherungssumme bei der Erbschaftssteuer angesetzt wird, auch wenn eine andere Person als Bezugsberechtigter eingesetzt wird; dies gilt jedoch nicht, wenn der eigentlich Begünstigte selbst den Vertrag abgeschlossen hat (z.B. die Ehefrau als Versicherungsnehmerin versichert den Tod ihres Ehemannes).

 
Testamentsformen Reinbek, Rechtsanwalt nahe Schenefeld, Gesetzliche Erben Quickborn, Vorsorgevollmacht Reinbek, Notarielles Testament nahe Geesthacht, Anwaltskanzlei nahe Stade, Verteilung Vermoegen nahe Stade, Guetertrennung Quickborn, Schenkung Wedel, Vorerbfolge nahe Wedel