Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Verwandtenerbfolge nahe Norderstedt, Guetertrennung Reinbek, Guetergemeinschaft Hamburg, Notarielles Testament nahe Schenefeld, Eigenhaendiges Testament Buchholz in der Nordheide, Nacherbfolge nahe Wedel, Vermaechtnis Reinbek, Gemeinsamer Nachlass Norderstedt, Ehegattenerbrecht nahe Pinneberg, Ausgleich Vorempfaenge nahe Geesthacht